Sie sind hier:

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.freikarte.bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.

Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.

Die redaktionellen Inhalte werden im Rahmen einer Selbstbewertung regelmäßig überprüft.

Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.

Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.

Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Sie haben über unsere Webseiten die Möglichkeit, Ihre FreiKarte zu aktivieren oder das Guthaben abzufragen. Dieses Angebot kann nur durch eine Verlinkung auf externe Webseiten unseres Kartendienstleisters bereitgestellt werden. Betreiber der Webseiten zum Aktivieren und zur Guthabenabfrage ist die AVS GmbH in Bayreuth im Auftrag der Senatskanzlei. Bei der einmaligen Aktivierung der Karte erfolgt eine Sicherheitsabfrage über ein Captcha. Dieses ist nicht barrierefrei. Der Dienstleister arbeitet derzeit an einer barrierefreien Lösung, die den Sicherheitsstandards genügt.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 15.08.2024 aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Fragen und Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und teilen Sie uns mit, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:

Andreas Schlegel

Senatskanzlei
Am Markt 21
28195 Bremen

Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular.

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.